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Oberlandesgericht Köln, 26 U 3/98

Datum:
10.06.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 U 3/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0610.26U3.98.00
 
Normen:
HGB §§ 343, 371; KO § 49;
Leitsätze:

Recht auf abgesonderte Befriedigung gibt im Konkurs ein recht zur Selbstverwertung

HGB §§ 343, 371; KO § 49 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gibt dem Schuldner eine Einrede, die zur Zug-um-Zug-Verurteilung führt. Es gibt dem Schuldner zudem ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB, das sich im Konkurs als ein Recht auf abgesonderte Befriedigung nach § 49 I Ziff. 4 mit dem recht der Selbstverwertung darstellt.

Der in AGB geregelte erweiterte Eigentumsvorbehalt ist nicht deshalb unwirksam, weil eine Freigaberegelung für den Fall der Übersicherung fehlt.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
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