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Oberlandesgericht Köln, 25 UF 139/98

Datum:
17.08.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 UF 139/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0817.25UF139.98.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wipperfürth, 9 F 258/97
 
Tenor:
1) Der Beklagten wird zur Abwehr der Berufung der Kläger sowie zur Durchführung der eigenen Berufung ratenfreie Prozeßkostenhilfe ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. in K. gewährt. 2) Der Prozeßkostenhilfeantrag der Kläger, ihnen zur Durchführung des Berufungsverfahrens Prozeßkostenhilfe zu gewähren, wird zurückgewiesen.
 
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