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Oberlandesgericht Köln, 24 U 38/98

Datum:
15.12.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 38/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1215.24U38.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 540/97
 
Tenor:
Die Berufung gegen das am 09.04.1998 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 540/97 - wird zurückgewiesen. Dem Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland - in Höhe von 90.000,00 DM abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
 
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