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Oberlandesgericht Köln, 22 U 55/98

Datum:
03.11.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 55/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1103.22U55.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 7 0 271/97
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 22.1.1998 - 7 0 271/97 - abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34.115,43 DM nebst 6 % Zinsen aus 25.000,- DM seit dem 5.3.1997 sowie 4 % Zinsen aus 9.115,43 DM seit dem 5.3.1997 Zug um Zug gegen Übergabe des von dem Beklagten gelieferten Pkw Peugeot 306 Cabrio, 1,6 l, zweitürig, Farbe ginstergelb, Fahrzeugidentifizierungs-Nr.: pp., übergeben am 5.3.1997, zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin zu 12 %, der Beklagte zu 88 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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