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Oberlandesgericht Köln, 1 U 20/98

Datum:
25.06.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 20/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0625.1U20.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 471/97
Schlagworte:
verzögert Beschaffung Ersatzteil ausländisch Fahrzeug
Normen:
BGB § 249
Leitsätze:
Auch für eine länger dauernde Ersatzteilbeschaffung bei einem ausländischen Fahrzeug steht dem Geschädigten Nutzungsausfallentschädigung zu (hier: Reparaturzeit von 75 Tagen bei amerikanischem Van mit Sonderausstattung)
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.01.1998 - 15 O 471/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, über den vom Landgericht mit Urteil vom 15.01.1998 - 15 O 471/97 - zuerkannten Betrag hinaus weitere 6.528,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.06.1997 an den Kläger zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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