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Oberlandesgericht Köln, 1 U 120/97

Datum:
28.05.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 120/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0528.1U120.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 0 117/97
Schlagworte:
Umfang der Leistungspflicht beim Gattungskauf
Normen:
BGB §§ 243, 326, 433, 480, 651
Leitsätze:
1. Bei einem Gattungskauf kommt der Verkäufer seiner Hauptleistungspflicht insgesamt nicht nach, wenn die gelieferten Sachen teilweise und über das zulässige Maß hinaus nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Fehlen individuelle Absprachen, beurteilen sich die zulässigen Toleranzen nach den DIN-Vorschriften. 2. Der Käufer ist bei einer nicht dem Vertrag entsprechenden Lieferung berechtigt, seine Rechte nach §§ 323 ff BGB geltend zu machen.
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.11.1997 - 15 0 117/97 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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