Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 W 8/98

Datum:
18.03.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 8/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0318.19W8.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 0 378/97
Schlagworte:
Prozeßkostenhilfe
Normen:
ZPO §§ 114 ff.
Leitsätze:
Ein Prozeßkostenhilfegesuch ist zurückzuweisen, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Frage nach Vermögenswerten unvollständig ist, aber Anhaltspunkte für das Vorhandensein nicht angegebener Vermögensgegenstände bestehen.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 1997 - 21 0 378/97 - wird zurückgewiesen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank