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Oberlandesgericht Köln, 19 W 17/98

Datum:
26.06.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 17/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0626.19W17.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 222/98
Normen:
ZPO §§ 3, 6
Leitsätze:

Streitwert eines Rechtsstreits um ein Rückkaufsrecht

Der Streitwert eines Rechtsstreits um ein Rückkaufsrecht an einem Grundstück bemißt sich nach dem Interesse des Klägers an dessen Wiedererlangung. Dieses kann auch geringer sein als der Verkehrswert.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:

Es wird auf die Beschwerde des Klägers vom 2.6.1998 der Streitwertbeschluß der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.5.1998 abgeändert und der Streitwert für das Verfahren anderweitig auf 70.000,-- DM festgesetzt.

 
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