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Oberlandesgericht Köln, 19 U 27/98

Datum:
02.10.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 27/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1002.19U27.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 398/97
Schlagworte:
Plicht Gläubiger Interesse des Bürgen Sicherungsgut verwerten
Normen:
BGB § 776
Leitsätze:
Der Bürge wird gegenüber dem Gläubiger gem. § 776 BGB frei, wenn dieser ihm wirksam übereignetes Sicherungsgut an den Konkursverwalter freigibt, obwohl er sich selbst hieraus hätte befriedigen können.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.1.1998 - 20 O 398/97 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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