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Oberlandesgericht Köln, 19 U 227/97

Datum:
08.05.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 227/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0508.19U227.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 151/97
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.8.1997 - 20 O 151/97 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.560,28 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1.1.1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 80,6 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 19,4 % zu zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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