Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 U 20/98

Datum:
18.09.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 20/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0918.19U20.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 310/96
Schlagworte:
Unklare Klausel AGB Unfallfreiheit Gebrauchtwagen
Normen:
BGB § 459; AGBG § 5
Leitsätze:
Wird in einem Kaufvertragsformular die Klausel "Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Von diesem Gewährleistungsausschluß ausgenommen sind folgende (vom Verkäufer zugesicherte) Eigenschaften des Fahrzeugs: Das Fahrzeug ist unfallfrei.* Das Fahrzeug ist während des Besitzes beim Verkäufer unfallfrei betrieben worden.* Das Fahrzeug hat lediglich folgende Unfallschäden erlitten (Zahl, Art der Beschädigung, Reparaturkosten):* ... (* Nichtzutreffendes bitte streichen)" von den Vertragsparteien nur durch zwei Querstriche hinter dem Doppelpunkt im letzten Absatz ergänzt, dann ist der Umfang der Zusicherung der Unfallfreiheit unklar, nicht aber das Formular als solches im Sinne von § 5 ABGB.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts vom Köln 08.12.1997 - 21 O 310/96 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank