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Oberlandesgericht Köln, 18 U 68/98

Datum:
12.11.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 68/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1112.18U68.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 14 O 271/97
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.02.1998 - 14 O 271/97 - abgeändert: Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 29.495,73 DM nebst 4% Zinsen seit dem 16.05.1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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