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Oberlandesgericht Köln, 17 W 302/96

Datum:
29.06.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 302/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0629.17W302.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 43 O 214/94
Schlagworte:
Anspruch Anwalt Staatskasse PKH Streitgenosse Prozesskostenhilfe
Normen:
BRAGO §§ 6 I 2, III, 122 I, 123
Leitsätze:
Vertritt ein Anwalt mehrere Streitgenossen und ist einem von ihnen ohne Einschränkung Prozeßkostenhilfe bewilligt, so ist der Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse nicht auf den Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 BRAGO beschränkt; es ist die volle Vergütung nach § 123 BRAGO zu zahlen, soweit diese den Anteil nicht übersteigt, der im Innenverhältnis der Streitgenossen auf die bedürftige Partei entfällt.
 
Tenor:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
 
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