Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 17 W 136/98

Datum:
22.04.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 136/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0422.17W136.98.00
 
Normen:
BRAGO § 6 I 2; WEG; MEHRVERTRETUNGSZUSCHLAG; WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT; WOHNUNGSEIGENTUM;
Leitsätze:
Dem Prozeßbevollmächtigten einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die gegen ihren früheren Verwalter Schadensersatz begehrt, erwächst der Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist aus erstattungsrechtlicher Sicht nicht gehalten, durch Mehrheitsbeschluß entweder den jetzigen Verwalter oder einen der Wohnungseigentümer zu ermächtigen, im Gemeinschaftsrecht begründete Ansprüche im eigenen Namen einzuklagen. Es bedarf besonderer Gründe, wenn das im allgemeinen vorrangige Interesse eines Gläubigers, selbst als Partei an einem seine Rechte betreffenden Rechtsstreit beteiligt zu sein, dem Gebot eines auch im Interesse der Gegenpartei tunlichst kostensparenden Vorgehens untergeordnet sein soll; solche Gründe sind hier nicht ersichtlich.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank