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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 8o/98

Datum:
20.05.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 8o/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0520.16WX8O98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 34o/97
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 1o.3.98 - 29 T 34o/97 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfah- rens und auch die den Beteiligten zu 1) darin erwachsenen außergerichtlichen Kosten werden den Beteiligten zu 2) auferlegt. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdever- fahren wird auf 3.ooo,-- DM festgesetzt.
 
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