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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 86/98

Datum:
29.06.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 86/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0629.16WX86.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 156/94
Schlagworte:
Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß
Normen:
WEG §§ 10, 15
Leitsätze:
Zur Begründung eines Sondernutzungsrechts schuldrechtlicher Art an Teilen des Gemeinschaftseigentums bedarf es grundsätzlich der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Wird ein solches Sondernutzungsrecht einräumender bloßer Mehrheitsbeschluß aber nicht angefochten und mangels Anfechtung bestandskräftig, so ist er künftig verbindlich.
 
Tenor:
Auf die weitere sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2)wird der Beschluß des Landgerichts Köln vom 23.3.98 - 29 T 156/94 - teilweise abgeändert und die Erstbeschwerde des Beteiligten zu 1) insgesamt zurückgewiesen. Die Gerichtskosten beider Rechtsmittelverfahren trägt der Beteiligte zu 1). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000,- DM festgesetzt.
 
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