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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 54/98

Datum:
06.05.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 54/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0506.16WX54.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 6 T 563/97
Schlagworte:
Ersetzung der Zustimmung der leiblichen Mutter zur Adoption
Normen:
BGB § 1748
Leitsätze:
Für die Beurteilung der Frage, ob die fehlende Zustimmung der leiblichen Mutter zur Adoption ersetzt werden kann, ist auch dann auf den Zeitpunkt der jetzigen Entscheidung abzustellen, wenn der Mutter schon zu einem früheren Zeitpunkt die elterliche Sorge aberkannt worden war. Es müssen also mögliche spätere positive Entwicklungen zu Gunsten der Mutter von Amts wegen aufgeklärt und gegebenenfalls mitberücksichtigt werden.
 
Tenor:

Auf die weitere Beschwerde der Antragsgegnerin vom 27.2. 1998 wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. Februar 1998 - 6 T 563/97 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

 
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