Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 48/98

Datum:
16.03.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 48/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0316.16WX48.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 1 T 482/97
Schlagworte:
Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung
Normen:
BGB § 1897
Leitsätze:
Bei der Auswahl des Betreuers hat der Wille des Betreuten unbedingt Vorrang. Sein Vorschlag darf nur übergangen werden, wenn die Gefahr begründet ist, daß der Vorgeschlagene sein Amt nicht zum Wohle des Betroffenen führen werde. Der Umstand, daß noch geeignete Personen in Betracht kommen, vermag den Vorschlag des Betroffenen nicht zu entkräften.
 
Tenor:
Die weiteren Beschwerden der Betroffenen und des Betei-ligten zu 3. vom 30.1.1998 gegen den Beschluß der 1. Zi-vilkammer des Landgerichts Köln vom 1. Dezember 1997 - 1 T 482/97 - werden zurückgewiesen, soweit sie sich ge-gen die Anordnung der Betreuung mit Beschluß des Amtsge-richts Köln vom 01.08.1997 - 51 XVII K 207/97 - richten; im übrigen wird der landgerichtliche Beschluß aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbe-schwerdeverfahrens, zurückverwiesen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank