Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 324/97

Datum:
06.02.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 324/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0206.16WX324.97.01
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 208/97
Schlagworte:
Anmietung eines Stellplatzes auf einem Nachbargrundstück durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
Normen:
WEG §§ 15 Abs. 3, 21 Abs. 3 und 4
Leitsätze:
Ist ein Teil der nach der Teilungserklärung einzelnen Wohnungseigentümern im dinglichen Sondernutzungsrecht zugewiesenen Kfz-Stellplätze so geschnitten, daß ein gemeinschaftliches Parken ohne Behinderung der beteiligten Fahrzeuge nicht möglich ist, so kann die Gemeinschaft nicht mit einfacher Mehrheit beschließen, auf Kosten der Gemeinschaft für einen der beteiligten Eigentümer auf einem Nachbargrundstück einen Parkplatz anzumieten, um ein reibungsloses Parken aller Eigentümer zu ermöglichen. Das Problem muß vielmehr allein von den beteiligten Eigentümern und dem Verkäufer dieser Wohnungen gelöst werden.
 
Tenor:
Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluß des Landgerichts Köln vom 3.11.97 - 29 T 208/97 - abgeändert und die Beschwerde der Beteiligten zu 3) bis 7) zurückgewiesen. Die Gerichtskosten der beiden Beschwerdeverfahren tragen die Beteiligten zu 3) bis 7). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren: 5.000,- DM.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank