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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 299/97

Datum:
21.01.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 299/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0121.16WX299.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 158/97
 
Tenor:
I. Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 4) wird zurückgewiesen. II. Auf die weitere sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) werden der Beschluß des Landgerichts Köln vom 8.1o.97- 29 T 158/97 - und der Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 23.4.97- 2o2 II 338/95 - teilweise abgeändert und der Antrag der Beteiligten zu 2) bis 4) zu Nr. 1 (Entfernung der Terrasse und des Plattenbelags) abgewiesen. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. III. Die Gerichtskosten der ersten Instanz tragen der Beteiligte zu 1) zu 9/1o und die Beteiligten zu 2) bis 4) zu 1/1o, die der zweiten Instanz der Beteiligte zu 1) zu 76% und die Beteiligten zu 2) bis 4) zu 24%, und die des Rechtsbeschwerdeverfahrens der Beteiligte zu 1)zu 82 % und die Beteiligten zu 2) bis 4) zu 18%. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht an-geordnet. IV. Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 28.ooo,- DM festgesetzt.
 
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