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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 211/98

Datum:
23.12.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 211/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1223.16WX211.98.01
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 239/98
Schlagworte:
Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
Normen:
WEG § 23
Leitsätze:
Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können eine selbständige Anspruchsgrundlage begründen, wenn bis zur Beschlußfassung ein entsprechender Anspruch nicht bestand.
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.11.1998 - 29 T 239/98 - wird zu-rückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfah-rens werden dem Antragsgegner auferlegt. Der Ge-schäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
 
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