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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 156/98

Datum:
25.11.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 156/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1125.16WX156.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 8 T 124/97
Schlagworte:
Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht
Normen:
WEG § 21 Abs. 4
Leitsätze:
Folgt der Verwalter bei einer Abrechnung einseitig der Anweisung des Mehrheitseigentümers, obwohl diese Art der Abrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, kann die Minderheit der übrigen Eigentümer die Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht verlangen.
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 8) bis 23) gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 29.05.1998 - 8 T 124/97 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 8) - 23). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 38.000,00 DM festgesetzt.
 
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