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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 153/98

Datum:
20.10.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 153/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1020.16WX153.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 4 T 386/98
Schlagworte:
Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer
Normen:
BGB § 1836
Leitsätze:
Ein Diplomrechtspfleger als selbständiger Berufsbetreuer kann sich zum Nachweis der Kosten seines Bürobetriebes nicht auf die für Rechtsanwaltsbüros erstellten Modellrechnungen berufen.
 
Tenor:
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß der 4.Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.8.98 - 4 T 386/98 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Rechtsbeschwerdewert: 2.24o,- DM.
 
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