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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 137/98

Datum:
23.09.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 137/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0923.16WX137.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 101/98
Schlagworte:
Zustellungsbevollmächtigung des Verwalters
Normen:
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
Leitsätze:
Zustellungen an die Gemeinschaft können nur dann nicht an den Verwalter erfolgen, wenn die konkrete Gefahr einer Interessenkollision besteht, so daß zu befürchten ist, er werde die Mitglieder der Gemeinschaft nicht zuverlässig unterrichten. Eine bloß abstrakte Gefahr reicht nicht aus.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers vom 13.8 1998 gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.Juli 1998 - 29 T 101/98 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
 
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