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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 12/98

Datum:
06.02.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 12/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0206.16WX12.98.01
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 216/96
Schlagworte:
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft gegen den Verwalter
Normen:
WEG § 21 Abs. 1
Leitsätze:
Ist der Gemeinschaft gegen den Verwalter infolge der berechtigten Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Fehlverhaltens des Verwalters ein Schadensersatzanspruch entstanden, so fällt dieser in das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft und kann, auch wenn die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zwischenzeitlich wechseln, von der Gemeinschaft in ihrer aktuellen Zusammensetzung verfolgt werden; denn der Anteil am Verwaltungsvermögen verbleibt im Falle eines Eigemtümerwechsels nicht in der Hand des Veräußerers, sondern geht mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück automatisch auf den Erwerber über.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.12.1997 - 29 T 216/96 - wird zurückgewie-sen. Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Eine Er-stattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
 
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