Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 126/98

Datum:
21.09.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 126/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0921.16WX126.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 30/98
Schlagworte:
Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund
Normen:
WEG § 26 Abs. 1
Leitsätze:
1) Hat die Gemeinschaft den Verwaltervertrag aus wichtigem Grund gekündigt und ist der Rechtstreit hierüber noch nicht abgeschlossen, so ist die Gemeinschaft nicht gehindert, den Vertrag aus einem neuen wichtigen Grund abermals zu kündigen. Der Verwalter muß auch diese erneute Kündigung anfechten, damit der entsprechende Beschluß nicht bestandskräftig wird. 2) Die monatelange Verzögerung der Abrechnung von Entnahmen aus dem Gemeinschaftsvermögen ohne detaillierte Begründung für diese Verzögerung stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrages dar.
 
Tenor:
Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.06.1998 - 29 T 30/98 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
 
1 2 3 4 5 6 7
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank