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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 84/98

Datum:
27.05.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 84/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0527.16WX84.98.01
 
Normen:
BGB § 1897; UNGEEIGNETHEIT EINES BETREUERS;
Leitsätze:

Ungeeignetheit eines Betreuers

BGB § 1897 Ein Rechtsanwalt ist auch dann, wenn der Betreute ihn vorschlägt, für das Betreueramt ungeeignet, wenn er eine Partei, die mit dem Betreuten einen Rechtsstreit führt, einmal vertreten hat, auch wenn er dieses Mandat niedergelegt hat. Denn aus dem früheren Mandat erwachsen ihm weiterhin nachvertragliche Treuepflichten, die es ausschließen, daß er künftig ausschließlich die Interessen des Betreuten wahrnimmt.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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