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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 42/98

Datum:
27.03.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 42/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0327.16WX42.98.01
 
Normen:
WEG § 21 ABS. 3; ENTLASTUNG DES VERWALTERS;
Leitsätze:

Entlastung des Verwalters

WEG § 21 Abs. 3 Wenn auch der Verwalter keinen Rechtsanspruch darauf hat, daß die Wohnungseigentümergemeinschaft ihm für seine Tätigkeit Entlastung erteilt, so ist eine solche Entlastung dennoch immer dann zulässig, soweit sie sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung hält.

16 Wx 42/98 29 T 255/97 LG Köln 16 UR II 38/92 -a- WEG AG Leverkusen

OBERLANDESGERICHT KÖLN B E S C H L U S S

In der Wohnungseigentumssache pp.

hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln durch seine Mitglieder Dr. Schuschke, Becker und Dr. Ahn-Roth

am 27. März 1998

-

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin wird in Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 13.01.1998 - 29 T 255/97 - der Beschluß des Amtsgerichts Leverkusen vom 15.08.1997 - 16 UR II 38/92 -a- WEG - insoweit wiederhergestellt, als der Antrag auf Ungültigerklärung des Wohnungseigentümerbeschlusses vom 09.07.1992 zu TOP 3 zurückgewiesen worden ist.

Die Gerichtskosten aller Instanzen trägt die Antragstellerin. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
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