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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 30/98

Datum:
27.02.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 30/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0227.16WX30.98.00
 
Normen:
WEG § 28;
Leitsätze:

Sonderumlage nur nach entsprechendem Beschluß

WEG § 28 Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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