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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 169/98

Datum:
18.11.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 169/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1118.16WX169.98.01
 
Normen:
FGG § ABS. 3; WEG § 47;
Leitsätze:

Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen

FGG § Abs. 3, WEG § 47 1) Wurde im Verkündungstermin in Anwesenheit des Verfahrensbevollmächtigten nur der Tenor eines Beschlusses verkündet und dies auch protokolliert,so liegt hierin keine wirksame, den Lauf der Beschwerdefrist in Gang setzende Bekanntmachung gem. § 16 Abs. 3 FGG. 2) In den Verfahren auf Zahlung rückständigen Wohngeldes ist regelmäßig in Abweichung von dem Grundsatz, daß in WEG- Verfahren die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, eine entsprechende Anwendung zivilprozessualer Erstattungsgrundsätze angezeigt.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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