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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 154/98

Datum:
04.11.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 154/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1104.16WX154.98.00
 
Normen:
WEG § 27;
Leitsätze:

Keine selbständigen Aufklärungspflichten des Verwalters gegenüber Kaufwilligen

WEG § 27 Auch dann, wenn die Teilungserklärung vorsieht, daß der Verkauf einer Wohnung der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist der Verwalter Kaufwilligen gegenüber nicht verpflichtet, ungefragt auf anstehende, noch nicht finanzierte Renovierungsmaßnahmen und eine daraus zu erwartende erhöhte Umlage hinzuweisen.

16 Wx 154/98 29 T 142/98 LG Köln 204 II 347/97 AG Köln

OBERLANDESGERICHT KÖLN B E S C H L U S S

In der Wohnungseigentumssache

betreffend die Wohnungseigentumsanlage pp.

an der beteiligt sind:

pp.

hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter Mitwirkung seiner Mitglieder Dr. Schuschke, Dr. Ahn-Roth und Reinemund am 04.11.1998

b e s c h l o s s e n :

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 03.08.1998 - 29 T 142/98 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 2). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 36.650,00 DM festgesetzt.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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