Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 WX 115/98

Datum:
08.12.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 115/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1208.16WX115.98.01
 
Normen:
FGG §§ 19, 29;
Leitsätze:

Beschwerdeeinlegung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

FGG §§ 19, 29 Die Form des § 29 Abs. 1 S. 1 FGG für die Einlegung einer weiteren Beschwerde ist nicht gewahrt, wenn der Rechtspfleger einen ihm vom Beschwerdeführer vorgelegten Protokollentwurf ungelesen unterschreibt und mit dem Vermerk versieht, der Beschwerdeführer habe die vorstehende Erklärung überreicht und gebeten, diese so zu Protokoll zu nehmen. Der Entwurf muß, auch wenn sprachliche Veränderungen nicht erforderlich sind, mit dem Rechtsuchenden vielmehr im einzelnen durchgesprochen und ihm vorgelesen werden.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank