Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 15 U 122/98

Datum:
24.09.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 122/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0924.15U122.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 413/98
 
Tenor:
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 07.09.1998 - 28 O 413/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Verfügungsbeklagte hat es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die nachfolgende Behauptung aufzustellen, auszustrahlen und zu verbreiten bzw. aufstellen, ausstrahlen und verbreiten zu lassen, nämlich "Auch Konrad Adenauer und ... würden deshalb heute die Republikaner wählen", wie nachstehend wiedergegeben: pp. II. Der Verfügungsbeklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer I. ausgesprochene Verpflichtung ein Ordnungsgeld bis zu 500.000,-- DM und für den Fall, dass dieses nicht beigetriebeben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten festgesetzt werden kann. III. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens wer-den zu 1/3 dem Verfügungskläger, zu 2/3 der Verfügungsbeklagten auferlegt. Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Verfügungsbeklagte. IV. Das Urteil ist rechtskräftig.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank