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Oberlandesgericht Köln, 13 U 98/98

Datum:
14.10.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 98/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1014.13U98.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 463/96
Normen:
VVG § 39 I
Leitsätze:

Nachweis einer wirksamen Kündigung des Versicherungsverhältnisses

Die Prüfung, ob den Anforderungen des § 39 VVG Genüge getan ist, kann auch auf der Grundlage eines EDV-Programmablaufs erfolgen. 2. Der Beweis für den Zugang einer qualifizierten Mahnung kann durch Indizien geführt werden.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 26. März 1998 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 12 O 463/96 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten selbst. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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