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Oberlandesgericht Köln, 13 U 86/97

Datum:
12.08.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 86/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0812.13U86.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 484/96
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 17. März 1997 - 9 O 484/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.695,55 DM nebst 10 % Zinsen seit dem 25. Juli 1996 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten erster Instanz tragen die Kläger zu 70 %, die Beklagte zu 30 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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