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Oberlandesgericht Köln, 13 U 48/98

Datum:
16.09.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 48/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0916.13U48.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 393/96
Normen:
BGB §§ 276, 675
Leitsätze:
Die Bank darf sich grundsätzlich auf die formale Prüfung beschränken, ob der Überweisungsauftrag seinem äußeren Erscheinungsbild nach den Eindruck der Echtheit erweckt. Allein die Verwendung des Überweisungsformulars einer anderen Bank ist noch kein verdachterregender Umstand, der Anlass zu einer telefonischen Vergewisserung beim Bankkunden geben müsste.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.1.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 12 O 393/96 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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