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Oberlandesgericht Köln, 13 U 152/97

Datum:
04.03.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 152/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0304.13U152.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 18 O 306/96
Normen:
BGB §§ 242, 2314
Leitsätze:
Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Vorlage von Geschäftsunterlagen, die für die Bewertung eines zum Nachlaß gehörenden Unternehmensanteils notwendig sind, wird durch die Vorlage eines vom Erben eingeholten Wertermittlungsgutachtens grundsätzlich nicht der Boden entzogen.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts Bonn vom 30. Mai 1997 - 18 O 306/96 - hinsichtlich der Abweisung des Klageantrages zu 2. wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin bezüglich der H.F. Siebdruck- und Repro-Bedarf GmbH mit Sitz in B. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, die zugrunde-liegenden Geschäftsbücher und Belege sowie alle sonstigen zur Unternehmensbewertung notwendigen Unterlagen für die Jahre seit der Gründung der Gesellschaft bis einschließlich 1993 vorzulegen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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