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Oberlandesgericht Köln, 12 U 29/97

Datum:
20.07.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 U 29/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0720.12U29.97.00
 
Schlagworte:
Irrtum Zeuge Pflicht Erscheinen
Normen:
ZPO §§ 380 f
Leitsätze:
Ein Grundsatz des Inhalts, der Irrtum eines Zeugen über seine Pflicht zum Erscheinen sei stets dann entschuldbar, wenn ihm von einem Rechtsanwalt eine falsche Auskunft erteilt worden ist, kann nicht anerkannt werden. Es kommt insoweit vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Dem Antrag des Zeugen auf Aufhebung der Beschlüsse vom 4. u. 13.5.1998 wird nicht entsprochen.
 
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