Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 11 U 87/97

Datum:
08.04.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 87/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0408.11U87.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 2 O 290/96
 
Tenor:
Auf die Berufung und Anschlußberufung wird das am 17. April 1997 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 290/96 - unter Zurückweisung der Rechtsmittel im übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt: I. Es wird festgestellt, daß die Beklagte nicht Inhaberin der Geschäftsanteile der Firma A. W. GmbH A. ist. II. Auf die Widerklage wird festgestellt, daß die Widerbeklagte nicht Inhaberin von Geschäftsanteilen der A. W. GmbH ist. III. Der Kläger wird verurteilt zu erklären, daß er den Geschäftsanteil an der A. W. GmbH in A. in Höhe von nominal 2.000.000,-- DM an die Beklagte abtritt. IV. Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen. V. Die Kosten beider Rechtszüge sind wie folgt zu tragen: die Gerichtskosten zu 2/3 vom Kläger, zu 1/6 von der Beklagten und zu 1/6 von der Widerbeklagten zu 2), die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1(3 von der Beklagten und im übrigen vom Kläger selbst, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2/3 vom Kläger, zu 1/6 von der Widerbeklagten zu 2) und im übrigen von der Beklagten selbst, die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2) von dieser selbst. VI. Das Urteil ist - wegen der Kosten - vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, sofern nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet. Höhe der Vollstreckungsabwehrsicherheiten: für den Kläger: 18.000,-- DM für die Beklagte: 10.000,-- DM für die Widerbeklagte zu 2): 5.000,-- DM. Sie Sicherheiten können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank