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Oberlandesgericht Köln, Ss 487/97

Datum:
05.09.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 487/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0905.SS487.97.00
 
Tenor:

I.

Der Schuldspruch des angefochtenen Urteils wird wie folgt abgeändert:

Der Angeklagte ist der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr schuldig - § 316 Abs. 1 und 2 StGB -

im übrigen wird die Revision zum Schuldspruch als unbegründet verworfen.

II.

Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Jülich zurückverwiesen

 
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