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Oberlandesgericht Köln, 9 U 88/96

Datum:
19.08.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 88/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0819.9U88.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 127/94
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.03.1996 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 127/94 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 55.826,09 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31.05.1994 zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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