Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 9 U 76/95

Datum:
21.01.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 76/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0121.9U76.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 75/94
Schlagworte:
Einbruchsdiebstahlversicherung Vandalismus Beweiserleichterung Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit Alarmanlage Anzeigepflicht
Normen:
VVG §§ 1, 23, 25, 27, 28, 49, AEB § 1
Leitsätze:
1. Die Beweiserleichterung des Versicherten für Einbruchdiebstahl gilt auch für den dabei verübten Vandalismus. Ausreichend ist daher die Darlegung eines Sachverhaltes, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf den in den Versicherungsbedingungen genannten Diebstahl und Vandalismus zuläßt. Trägt der Versicherer demgegenüber konkrete Tatsachen vor, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit die Annahme nahelegen, daß der Einbruchdiebstahl nur vorgetäuscht ist, muß der Versicherte den vollen Beweis für den versicherten Diebstahl und den Vandalismus erbringen. 2. Die zeitweise Funktionsuntüchtigkeit einer Alarmanlage begründet keine Leistungsfreiheit nach § 25 Abs. 1 VVG, wenn die hierdurch eintretende Gefahrerhöhung gemäß § 23 Abs. 1 VVG nicht auf aktivem Tun, sondern nur auf Unterlassen - hier einer Reparatur - beruht. Allerdings begründet sie eine Anzeigepflicht nach § 27 Abs. 2 VVG.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 09. Februar 1995 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 24 O 75/94 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 06. Dezember 1993 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites in I. Instanz tragen die Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank