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Oberlandesgericht Köln, 9 U 25/96

Datum:
19.08.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 25/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0819.9U25.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 408/94
Schlagworte:
Versicherung Kaskoversicherung Rotlichtverstoß grobe Fahrlässigkeit
Normen:
VVG § 61
Leitsätze:
Bei einem Rotlichtverstoß liegt ein objektiv besonders grober Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs vor, der in der Regel als grob fahrlässig anzusehen ist. Der Schuldvorwurf kann jedoch durch subjektive Besonderheiten herabgestuft werden, wobei ein Augenblicksversagen allein aber nicht ausreicht.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.12.1995 verkündete Urteil der 24. Zivilkam-mer des Landgerichts Köln - 24 O 408/94 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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