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Oberlandesgericht Köln, 7 U 173/96

Datum:
13.02.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 173/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0213.7U173.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 O 321/95
Schlagworte:
Müllabladestation
Normen:
MÜLLABLADESTATION;
Leitsätze:
Zu den Anforderungen an die vom Betreiber einer Müllabladestation zum Schutz der Benutzer erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bei hohen Rampen.
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.05.1996 - 5 O 321/95 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.762,24 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.10.1995 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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