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Oberlandesgericht Köln, 7 U 154/95

Datum:
26.06.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 154/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0626.7U154.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 4 O 501/94
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.09.1995 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 501/94 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.394,85 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25. April 1994 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 78 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 48 % und die Beklagte zu 52 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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