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Oberlandesgericht Köln, 6 U 93/97

Datum:
26.09.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 93/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0926.6U93.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 84 O 14/97
Schlagworte:
,Remailing
Normen:
UWG § 1; PostG § 2
Leitsätze:
1. Das werbliche Angebot eines schweizerischen Unternehmens, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sog. ,Remailing" durchzuführen, verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb. 2. Zur Interpretation eines Werbeschreibens eines schweizerischen Unternehmens, in dem u.a. - unter Vermeidung des Begriffs ,Remailing" europa- und weltweit kostengünstige Beförderung von Geschäftspost versprochen wird sowie zur Unterlassungshaftung des aussendenden Unternehmens.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 10. April 1997 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 14/97 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
 
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