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Oberlandesgericht Köln, 6 U 24/97

Datum:
02.05.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 24/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0502.6U24.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 11 O 189/96
Schlagworte:
Angstwerbung >Sind Sie der nächste?<
Normen:
UWG § 1
Leitsätze:
Es verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, bei der Werbesendung für ein ,Handbuch für Selbständige und Unternehmer" Briefumschläge zu verwenden, die einen hervorgehobenen Warnhinweis und im Kontext mit namentlich aufgeführten, angeblich bereits wirtschaftlich gescheiterten Unternehmen bzw. Unternehmern die deutlich erkennbare Frage an den Adressaten enthalten: ,Sind Sie der nächste?"
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
1.) Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 10.12. 1996 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 11 O 189/96 - wird zurückgewiesen. 2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
 
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