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Oberlandesgericht Köln, 6 U 221/96

Datum:
02.05.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 221/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0502.6U221.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 9/96
 
Tenor:
1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.9.1996 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 81 O 9/96 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Hauptausspruch wie folgt neu gefaßt wird: a) Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 500.000 DM zu unterlassen, in Zeitungsanzeigen und Wurfsendungen zu Zwecken des Wettbewerbs wie nachstehend in verkleinerter Form wiedergegeben für Kraftfahrzeuge mit der Aussage: "sensationell: inklusive ... einem Fahrrad" zu werben: b) Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4.) Die Beschwer der Beklagten wird auf 25.000 DM festgesetzt.
 
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