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Oberlandesgericht Köln, 6 U 104/96

Datum:
07.05.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 104/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0507.6U104.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 57/95
 
Tenor:
1.) Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.3.1996 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 26 O 57/95 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß in Ziffer 1 des Urteilstenors im Anschluß an lit. e) die Worte "wie nachstehend wiedergegeben" hinzugefügt und daran anschließend eine Ablichtung der "Bekanntmachung Nr.30/82" des Bundeskartellamtes vom 18.3.1982 eingeblendet wird, wie sie auf den nachfolgenden Seiten 3-5 dieses Urteils wiedergegeben ist. 2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4.) Die Beschwer des Beklagten wird auf 15.000 DM festgesetzt.
 
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