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Oberlandesgericht Köln, 5 U 80/97

Datum:
22.10.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 80/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1022.5U80.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 379/96
Schlagworte:
Verantwortlichkeit Arzt Diagnosefehler
Normen:
GRENZEN DER VERANTWORTLICHKEIT; DIAGNOSEFEHLER;
Leitsätze:
Wird bei einem 54 jährigen Patienten bei einem PSA-Wert von 19,2 ng/ml eine transperineale Prostatastanzbiopsie mit negativem Befund durchgeführt, so ist die Unterlassung einer Sonografie und die Wiederbestellung des Patienten erst nach 3 Monaten jedenfalls kein grober Behandlungsfehler. Die Unsächlichkeit eventueller Fehler für den rund 3 Jahre später eingetretenen Tod des Patienten läßt sich nicht feststellen, wenn die Operation 6 Monate nach der Erstbehandlung durch die Beklagten zu 1 und 2 einen sehr aggressiven und rasch mestastasierenden Krebs ergibt.
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. März 1997 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 379/96 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leisten.
 
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